Was ist eine Nachsuche?
Unter einer Nachsuche versteht der Jäger das Aufspüren und zur Strecke bringen von verletztem und kranken Wild. Die Verletzung kann vom Jagdbetrieb, einem Verkehrsunfall oder sonstigem stammen.
Der Jäger ist vom Jagd- und Tierschutzgesetz unter jagdethischen Gesichtspunkten verpflichtet, krankes Wild unverzüglich nachzusuchen, um dem Wildtier unnötige Schmerzen zu ersparen.
Da es nicht immer einfach ist einem verletzen Tier zu folgen, werden Jagdhunde speziell zur Nachsuchentätigkeit ausgebildet. Der Nachsuchenhund muss in der Lage sein eine Wundfährte (die Spur des verletzten Wildtieres) auszuarbeiten. Hierbei nutzt der Jäger den enormen Geruchssinn des Hundes. Mit einem millionenfach besseren Riechvermögen als der Mensch ist ein ausgebildeter Jagdhund in der Lage einer individuellen Duftspur, wie sie ein Wildtier erzeugt, zu folgen. Diese individuelle Duftspur wird aus Komponenten der Umgebung – Bodenverwundungen, zertretene Pflanzenteile – und des jeweiligen Wildtieres – Hautschuppen, Haare, Drüsenabsonderungen – gebildet. Gasförmige Duftmoleküle in unterschiedlicher Intensität ergeben so eine ganz spezielle „Duftnote“, vergleichbar mit dem einzigartigen Fingerabdruck eines Menschen. Sogar Tiere der gleichen Art, der gleichen Familienzugehörigkeit hinterlassen jeweils eine unterschiedliche Duftspur und können damit durch einen für die Nachsuchentätigkeit spezialisierten Jagdhund auch noch nach Tagen aufgespürt werden.